In loser Reihenfolge erscheinen im Verlag Christian Blöss (VCB) vor allem Autobiografien und Reiseberichte als Mosaiksteine unserer Geschichte. Zu jedem solcher Bände gibt es zusätzliche Informationen, insbesondere interaktive Landkarten, die einem die einbezogenen Orte in der Jetztzeit heranzoomen, sowie historische Fotos.

Anlässlich des Erscheinens von „Die Reise zum Mittelpunkt des Geldes“ von Ralf Domrös (siehe den Hinweis zur Neuerscheinung unten) werden alle Titel des Verlags nunmehr auch im eigenen Shop präsentiert. Ralf Domrös entwirft uns einen Reiseplan, dessen Stationen von Verwunderungen und Einsichten über sich selbst markiert werden.

Im März 2013 erschien die vor 45 Jahren erstmals veröffentlichte Autobiografie „Bürger der Ozeane und Meere“ von Kapitän Hans Blöss in 2 Bänden, die seine Zeit als Matrose („Vor dem Mast“) und als Nautiker in den Jahren 1905 bis 1921 zum Ausgang der Großsegler-Ära beschreibt.

Im Februar 2014 kam die erste Locographie heraus, ein „Spaziergang in Potsdam“ von Georg Hermann. Es ist Nachricht aus einer versunkenen Stadt, denn der Autor führt uns durch das Potsdam vor dem 2. Weltkrieg.

Bereits 2009 erschien in einer Neuübersetzung das „Zeugnis des Lichts” von Frances Banks, das diese mit ihrem telepathisch in die Feder von Helen Greaves übertragenen Bericht über die ersten Stationen ihrer Reise nach dem irdischen Dahinscheiden abgelegt hatte (nach den Rechteinhabern für den Folgeband „Challenging Light“ wird z.Z. gesucht).

 

Ankündigung

Chr. Blöss (Hgb.) – „TRIAGE”

Über die Versuchung, zivilrichterlichen Druck dort zu entfachen, wo am ehesten Zugeständnisse zu erwarten sind.

Inklusive eines Handbuchs zur Enttarnung operativer Kommunikation von Anwälten, die gewillt sind, diese Versuchbarkeit – in Teilen auf schamloseste Weise – auszunutzen.

Aus dem Nachlass eines Zivilrichters

“ … Jeglicher Versuch der Einflussnahme seitens Legislative und Exekutive, nicht zuletzt aber auch seitens der Vierten Gewalt, der Presse, wird von uns und auch von jenen, die die Unabhängigkeit der Richter als hohes Gut betrachten, prompt und scharf zurückgewiesen. Direkte Angriffe auf die Unabhängigkeit der Richter bleiben in unserem Gemeinwesen deshalb auch Einzelfälle.

Keine Einzelfälle hingegen sind die täglichen Versuche, insbesondere uns Zivilrichter durch operative Kommunikation – vulgo: durch psychologische Kriegsführung – schlichtweg hinters Licht führen zu wollen, um ein parteiisches Beschließen zu erreichen.

Damit meine ich jeden Versuch zur Einflussnahme auf den Sachverhalt seitens der Rechtsanwälte in deren Schriftsätzen und Vorträgen vor Gericht, von denen ich in dieser Schrift exemplarisch drei Erscheinungsformen betrachten werde:

  • Schmähung
  • Lüge (als nicht gänzlich unmögliche Tatsachenbehauptung verkleidet)
  • Halbwahrheit, die den Sachverhalt vorteilhaft verzerrt

Das ist eine Tragik des Richteramts: Nicht immer erkennen zu können, ob jemandes Vortrag lauter ist oder unlauter. Auf eine weitere Tragik des Richteramtes, sich immer wieder auf Kosten eines Prozessbeteiligten gegen die Prozessflut anstemmen zu müssen, möchte ich in der zweiten Hälfte dieser Einleitung zu sprechen kommen. [ … ]

Operative Kommunikation von Rechtsbeiständen macht jedoch keineswegs das einzige Gefahrenpotential unrichtiger Aufklärung und Interpretation von Sachverhalten aus. Damit komme ich wie zuvor angekündigt auf die zweite Tragik des Richteramts zu sprechen. [ … ]

Ein Zivilprozess kennt kein Geständnis, das eine Abkürzung zum Verfahrensausgang eröffnet und zu einer Entlastung aller beteiligten Parteien führen kann.

Zivilgerichte können auf eine ähnliche Entlastung nur hoffen, wenn ausreichend viele Streitparteien im Laufe ihrer Verfahren zu Zugeständnissen bereit sein werden, die mit ihren eingangs vertretenen Positionen oder Auffassungen an sich unvereinbar sind.

Jeder Zivilrichter ist der Gefahr ausgesetzt, die ihm anvertrauten Verfahren folgender Triage zu unterziehen:

  1. Ist der Aufwand, einen sachgerechten Beschluss mit der gebotenen Sorgfalt herbeizuführen, überschaubar oder droht er die eigenen Kräfte auf unkalkulierbare Weise zu binden?
  2. Ist Letzteres der Fall: Erscheint diejenige Sache, die offensiv und mit Engagement vertreten wird, gerecht?
  3. Falls ja: Ist der Gegenseite das im Raume stehende Zugeständnis zuzumuten?

Falls auch die letzte Frage mit Ja beantwortet werden kann, mag sich ein Zivilrichter durchaus mit der Überlegung beschäftigen, den Druck auf den Gegner einer durchaus „gerechten“ Sache durch entsprechende Verfahrensführung und Beschlussfassung um jenes entscheidende Quäntchen zu erhöhen, welches diesen zum Einlenken bewegen und das Verfahren damit auf kürzest möglichem Wege zu Ende gebracht werden kann.“ [ … ]

 


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